Prüfintervalle, Prüfkonzept und Gesetzliche Vorgaben

Prüfintervalle: Auszug des §5 der DGUV Vorschrift 3 in der Fassung vom 01. Januar 1997:




Gemäß verschiedener Gesetze und Vorschriften hat der Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen durch-zuführen. Grundsätzlich sind dort auch die Prüfintervalle für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen. Vor Aufnahme der Prüftätigkeiten erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Prüfkonzept. 



Quelle: DGUV Vorschrift 4 Ausgabe 2005: 
Tabelle 1B enthält Richtwerte für Prüffristen in verschiedenen Arbeitsbereichen für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen.



Gesetzliche Vorgaben: 

- Vorschriften des Unfallversicherungsträgers DGUV, wie Vorschrift DGUV V 3 “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ 

- sonstige Vorschriften, z.B. Binnenmarktrechtlich definiert. Es gelten europäische Richtlinien wie die 2009/104/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Diese EU-Rechtliche Vorgabe wurde in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt. 

§ 1 BetrSichV: Anwendungsbereich und Zielsetzung: “Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.“ 
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