Prüfintervalle, Prüfkonzept und Gesetzliche Vorgaben

Prüfintervalle: Auszug des §5 der DGUV Vorschrift 3 in der Fassung vom 01. Januar 1997:




Gemäß verschiedener Gesetze und Vorschriften hat der Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen durch-zuführen. Grundsätzlich sind dort auch die Prüfintervalle für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen. Vor Aufnahme der Prüftätigkeiten erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Prüfkonzept. 



Quelle: DGUV Vorschrift 4 Ausgabe 2005: 
Tabelle 1B enthält Richtwerte für Prüffristen in verschiedenen Arbeitsbereichen für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen.



Gesetzliche Vorgaben: 

- Vorschriften des Unfallversicherungsträgers DGUV, wie Vorschrift DGUV V 3 “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ 

- sonstige Vorschriften, z.B. Binnenmarktrechtlich definiert. Es gelten europäische Richtlinien wie die 2009/104/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Diese EU-Rechtliche Vorgabe wurde in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt. 

§ 1 BetrSichV: Anwendungsbereich und Zielsetzung: “Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.“ 
Wir prüfen nach aktuellen Normen mit rechtssicherer Dokumentation

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